Bundesübung

2024 sind folgende Angehörige der Armee schiesspflichtig:
Soldaten, Gefreite, Korporale, Wachtmeister, Oberwachtmeister und Subalternoffiziere (Lt/Oblt), welche 2023 oder früher die Rekrutenschule absolviert haben. Subalternoffiziere können zwischen dem Obligatorischen Programm 300 Meter (Stgw) oder 25 Meter (Pistole) wählen. Bestehen sie die Schiesspflicht auf die Distanz 25 Meter nicht, so müssen sie das Obligatorische Programm auf 300 Meter schiessen. Die Schiesspflicht dauert bis zum Jahre vor der Entlassung aus der Armee, längstens jedoch bis zum Ende des Jahres, in dem sie das 35. Altersjahr vollenden. Armeeangehörige, welche 2024 aus der Armee entlassen werden, sind nicht mehr schiesspflichtig. Armeeangehörige welche beim Austritt aus der Armee ab dem Jahr 2024 die persönliche Waffe (Stgw) in Eigentum übernehmen möchten, müssen in den letzten 3 Jahre das Obligatorische und das Feldschiessen je mindestens 2 mal geschossen haben.
Zur Erfüllung der Schiesspflicht sind mitzunehmen:

  • Das Aufforderungsschreiben mit den Klebeetiketten
  • Das Dienstbüchlein
  • Das Schiessbüchlein oder der Militärische Leistungsausweis
  • Ein amtlicher Ausweis
  • Die persönliche Dienstwaffe mit Putzzeug
  • Der persönliche Gehörschutz

Felschiessen

Das Feldschiessen kann am gleichen Tag gratis absolviert werden. Das Programm besteht aus total 18 Schuss und muss zwingend vor dem Obligatorischen ohne Probe absolviert werden.

Weitere Infomrationen

Beitrag für das Obligatorische, wenn nicht schiesspflichtig und bei wiederholen beträg Fr. 8.00. Für freiwillige Probeschüsse müssen Fr. 0.50 pro Schuss bezahlt werden.