2025 sind folgende Angehörige der Armee
schiesspflichtig:
Soldaten, Gefreite, Korporale, Wachtmeister, Oberwachtmeister
und Subalternoffiziere (Lt/Oblt), welche 2024 oder früher die
Rekrutenschule absolviert haben. Subalternoffiziere können
zwischen dem Obligatorischen Programm 300 Meter (Stgw) oder 25
Meter (Pistole) wählen. Bestehen sie die Schiesspflicht auf
die Distanz 25 Meter nicht, so müssen sie das Obligatorische
Programm auf 300 Meter schiessen. Die Schiesspflicht dauert
bis zum Jahre vor der Entlassung aus der Armee, längstens
jedoch bis zum Ende des Jahres, in dem sie das 35. Altersjahr
vollenden. Armeeangehörige, welche 2025 aus der Armee
entlassen werden, sind nicht mehr schiesspflichtig.
Armeeangehörige welche beim Austritt aus der Armee ab dem Jahr
2025 die persönliche Waffe (Stgw) in Eigentum übernehmen
möchten, müssen in den letzten 3 Jahre das Obligatorische und
das Feldschiessen je mindestens 2 mal geschossen haben.
Zur Erfüllung der Schiesspflicht sind mitzunehmen:
- Das Aufforderungsschreiben mit den Klebeetiketten
- Das Dienstbüchlein
- Das Schiessbüchlein oder der Militärische Leistungsausweis
- Ein amtlicher Ausweis
- Die persönliche Dienstwaffe mit Putzzeug
- Der persönliche Gehörschutz
Felschiessen
Das Feldschiessen kann am gleichen Tag gratis absolviert werden. Das Programm besteht aus total 18 Schuss und muss zwingend vor dem Obligatorischen ohne Probe absolviert werden.
Weitere Infomrationen
Beitrag für das Obligatorische, wenn nicht schiesspflichtig und bei wiederholen beträg Fr. 8.00. Für freiwillige Probeschüsse müssen Fr. 0.50 pro Schuss bezahlt werden.